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Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · Stand Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website webgentic.de einschließlich des englischsprachigen Mirrors unter /en/ sowie sämtlicher Unterseiten (Leistungen, Konfigurator, Kontakt, rechtliche Pflichtangaben).

Maßgeblich für diese Website sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV). Die gesetzlichen Anforderungen sind seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Die Anforderungen basieren auf der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA verweist.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Ziel dieser Website ist die Konformitätsstufe WCAG 2.1 AA. Nach meiner aktuellen Selbstbewertung ist sie mit diesen Anforderungen weitgehend vereinbar. Bekannte Einschränkungen und ausstehende Prüfungen sind in Abschnitt 3 aufgeführt.

Die Website wurde von Anfang an gegen die WCAG-Kriterien entwickelt: semantisches HTML, sichtbare Fokus-Zustände, ausreichender Farbkontrast in beiden Farbmodi (hell / dunkel), tastaturbedienbare Navigation und Formulare, reduzierte Bewegung bei aktiviertem prefers-reduced-motion, responsive Schriftgrößen mit rem / clamp(), sowie ARIA-Attribute dort, wo native Semantik nicht ausreicht.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche sind mir bekannt und werden kontinuierlich überarbeitet:

  • Dekorative Animationen (GSAP / Lenis): Scroll-getriebene Sequenzen werden bei aktiviertem prefers-reduced-motion reduziert oder durch statische Darstellungen ersetzt. Funktionale Inhalte sind nicht auf Animationen angewiesen. Automatisch laufende Inhalte (etwa die Lauftext-Leiste auf der Leistungsseite) lassen sich über eine Schaltfläche anhalten und fortsetzen (WCAG 2.2.2) und stehen bei prefers-reduced-motion still.
  • Formaler Drittaudit steht aus: Es liegt aktuell noch kein formaler Prüfbericht durch eine externe, akkreditierte Prüfstelle vor. Die Konformitätsaussage basiert auf einer Selbstbewertung (vgl. Abschnitt 4).
  • Screen-Reader-Matrix steht aus: Eine vollständige Prüfung mit mehreren Screen-Reader- und Browser-Kombinationen ist für eine spätere externe Prüfung vorgesehen.

Sollten Ihnen weitere Barrieren auffallen, bin ich für jeden Hinweis dankbar, siehe Abschnitt 6.

4. Bewertungsmethode

Die Konformitätsaussage beruht auf einer Selbstbewertung durch den Anbieter:

  • Statische HTML-Prüfung auf fehlende Seitentitel, Meta-Beschreibungen, h1-Struktur, fehlende Bildalternativen, leere Buttons und doppelte IDs.
  • Manuelle Browser-Prüfung der Kernseiten auf Desktop, Tablet, Mobile und Mobile-Querformat.
  • Prüfung auf Konsolenfehler, fehlerhafte Requests und fehlende interne Assets.
  • Prüfung von prefers-reduced-motion und Korrektur bekannter Reduced-Motion-Darstellungsfehler.
  • Manuelle Sichtprüfung von Farbkontrast, Fokusnähe, Navigation, Formularen und responsivem Layout.

Eine formale Prüfung nach dem Prüfverfahren der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit (BFIT-Bund), eine vollständige Screen-Reader-Matrix sowie ein externer Audit haben nicht stattgefunden. Diese Prüfungen sind im Rahmen einer späteren Überarbeitung sinnvoll.

5. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im April 2026 erstellt und zuletzt am 3. Juni 2026 aktualisiert. Sie wird bei jeder substanziellen Änderung der Website sowie mindestens einmal jährlich überprüft.

6. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit auffallen oder benötigen Sie Informationen zu Inhalten, die nicht barrierefrei dargestellt werden, wenden Sie sich bitte an:

Fabian Egenberger
Einzelunternehmen Webgentic
Schloßstr. 94C
82140 Olching, Deutschland
E-Mail: hello@webgentic.de (bitte Betreff „Barrierefreiheit“)

Ich bestätige den Eingang Ihrer Rückmeldung binnen 14 Tagen und bemühe mich, gemeldete Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Zumutbarkeit kurzfristig zu beheben.

7. Durchsetzungsverfahren

Sollten auch nach Ihrer Rückmeldung an mich keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtung ist für Sie kostenfrei; es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: schlichtungsstelle-bgg.de

8. Marktüberwachung

Für die Überwachung der Einhaltung der BFSG-Anforderungen bei Dienstleistungen privater Wirtschaftsakteure sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Als weitergehende fachliche Anlaufstelle dient die Bundesfachstelle Barrierefreiheit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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