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Pflicht seit 28. Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit 28. Juni 2025 für die meisten Unternehmen verpflichtend. Wir prüfen Ihre bestehende Seite, automatisiert und manuell, und liefern einen priorisierten Handlungsplan, nicht nur ein PDF.
Wen es betrifft
Ja, wenn: Sie B2C verkaufen — egal ob Shopify, WooCommerce oder Eigenbau. Auch reine Buchungs- oder Abo-Modelle zählen.
Nein, wenn: Reiner B2B-Shop ohne Verbraucher:innen-Zugang ODER Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter UND < 2 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme).
Ja, wenn: Sie Online-Banking, Zahlungsdienste oder Apps zum Kontozugriff für Verbraucher:innen anbieten.
Nein, wenn: Die Kleinstunternehmen-Schwelle gilt formal auch hier — Banken erreichen sie aber praktisch nie. Realistisch keine Ausnahme.
Ja, wenn: Reise-, Hotel-, Termin- oder Ticketbuchung online möglich. Restaurants mit Online-Reservierung: betroffen.
Nein, wenn: Reine Telefon-Reservierung ODER Kleinstunternehmen-Schwelle erfüllt. Wir prüfen Grenzfälle für Sie.
Ja, wenn: Messenger, VoIP, mobile Apps als digitale Dienstleistung für Verbraucher:innen. Telefonie-Provider und SMS-Dienste.
Nein, wenn: Reine interne B2B-Apps ohne Endkundenzugang.
Ja, wenn: E-Book-Reader oder digitale Inhalte mit Kaufoption (Lehrvideos, Hörbücher, Software-Downloads).
Nein, wenn: Reine Newsletter-Abos ohne Kaufoption sind ausgenommen.
Ja, wenn: Ticketautomaten, Websites von Bahn-, Bus-, Flug- oder Schiffsbetrieben. Echtzeit-Fahrplan-Informationen.
Nein, wenn: Reine Werbe-/Informationsseite ohne Buchungs- oder Echtzeit-Funktion.
Grenzfall? Schreiben Sie uns kurz — Einschätzung per E-Mail kostenfrei binnen 48 h.
Bußgeld-Risiko
§ 37 Abs. 1 BFSG
bis 100.000 €
Hauptverstöße: nicht-konforme Produkte oder Dienstleistungen am Markt, falsche oder fehlende CE-Kennzeichnung, unrichtige Konformitätserklärung.
§ 37 Abs. 2 BFSG
bis 10.000 €
Sekundärpflichten: fehlende Information, unvollständige Dokumentation, Verletzung von Mitwirkungs- und Nachweispflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. In der Praxis stehen Abmahnungen durch Verbraucher- und Wettbewerbsverbände häufig vor staatlichen Bußgeldern — mit eigenen Anwalts- und Unterlassungskosten.
Wie wir arbeiten
Tag 1–2
Seitenauswahl nach Funktion und Verkehrsaufkommen. Automatisierte Scans mit axe, Pa11y, Lighthouse.
Tag 3–7
Was Scanner nicht finden: Tastaturnavigation, Screen-Reader-Flow, Formular-Fehler, Kontrast-Edge-Cases.
Tag 8–10
Kritische Mängel (Recht) · wichtige Mängel (UX-Barriere) · kosmetische Mängel, mit Aufwands-Schätzung je Punkt.
Tag 10
60-min-Übergabe: Bericht durchgehen, Handlungsplan, Optionen (Eigen-Umsetzung · Webgentic-Umsetzung · Mischmodell).
Methodik
Automatisiert
axe DevTools, Pa11y, Lighthouse. Deckt ca. 30–40 % aller möglichen Barrieren ab.
30–40 %
Manuell
Tastatur-Navigation, VoiceOver/NVDA-Flow, Farb-Kontrast-Messung, Formular-Semantik.
60–70 %
Standard
WCAG 2.1 Level AA, entspricht BFSG-Anforderungen. EN 301 549 als Referenz für Software.
WCAG AA
Beispiel-Auszug
Anonymisierter Auszug aus einem echten Audit (D2C-Shop, 45 Seiten). Jeder Fund bekommt: WCAG-Referenz, Schweregrad (kritisch · wichtig · kosmetisch), betroffene Seiten-Vorkommen und Aufwands-Schätzung. Handlungsplan im Management-Summary, kein 80-Seiten-PDF zum Ignorieren.
Beispiel-Bericht als PDF anfragen per hello@webgentic.de.
Preis-Detail
ab1.500 €
Drei Optionen, Basis, Bundle, Monitoring.
Preise netto. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Häufige Fragen
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher:innen anbieten. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten (Hardware, Software-Verkauf) allerdings nicht. Schreiben Sie uns Ihre Situation kurz, und Sie bekommen binnen 48 h eine erste Einschätzung.
Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde (in Bayern: Bayerische Gewerbeaufsicht). Bei Verstößen sind Bußgelder bis 100.000 € möglich, in der Praxis werden aber zunächst Abmahnungen und Nachbesserungs-Fristen gesetzt. Wichtiger: Abmahnungen durch Interessenverbände sind realistisch und werden bereits beobachtet.
Nein. Automatisierte Tools und Plugins decken etwa 30–40 % aller möglichen Barrieren ab, den Rest fängt nur eine manuelle Prüfung ein. Tastatur-Navigation, Screen-Reader-Flow und semantische Struktur erfordern menschliche Beurteilung. „Accessibility Overlays" sind rechtlich umstritten und helfen nicht gegen Abmahnungen.
Die Konformitätserklärung sollte jährlich überprüft und aktualisiert werden, spätestens bei größeren Content- oder Struktur-Änderungen. Das Jahres-Monitoring-Paket (ab 800 €) deckt das ab.
Kommt vor, wenn die bestehende Seite auf veraltetem Framework oder mit starkem technischen Schuldenstand läuft. In dem Fall zeigen wir in der Audit-Empfehlung, dass Neubau wirtschaftlicher ist als Sanierung, und rechnen die Audit-Kosten auf ein neues Business- oder Custom-Projekt an.
Kleinunternehmerregelung, auf Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Für Kunden ohne Vorsteuerabzug ca. 19 % Ersparnis.
Basis-Audit: 100 % bei Übergabe. Audit + Umsetzung: 30/30/40 wie andere Projekte. Monitoring: monatlich oder jährlich per Dauerauftrag.